Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Verträge zwischen der HENCKE Systemberatung GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) kommen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters. Zu den Leistungen des Anbieters gehören insbesondere die Lieferung von Standard‐Software, die Lieferung von Hardware, Planungs‐ und Umsetzungsunterstützung im Bereich der Netzwerk‐Infrastruktur, Installation, Support, Störungsbeseitigung und Schulungen. Sie gelten gegenüber Kunden im Sinne des § 14 BGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden gelten als geschlossen,
wenn der Anbieter die Annahme schriftlich bestätigt oder der Kunde ein Angebot des
Anbieters vorbehaltlos annimmt.
(2) Der Anbieter kann Angebote innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Dies gilt
auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind oder sie eine verbindliche Frist zur Annahme enthalten.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit
Vom Anbieter genannte Liefertermine und ‐fristen sind stets unverbindlich, sofern sie vom Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt worden sind. Der Anbieter haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung und Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Arbeitskämpfe, fehlende Selbstbelieferung durch Lieferanten) hervorgerufen werden, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Der Anbieter teilt dem Kunden das Vorliegen entsprechender Gründe unverzüglich mit. Sofern entsprechende Ereignisse die Lieferung oder Leistung dauerhaft erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Bestehen die Störungen nur vorübergehend, verlängern sich die Liefer‐ bzw. Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Kommt der Kunde in Verzug der Annahme oder mit sonstigen Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, so kann der Anbieter ihm eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist nicht angenommen, so ist der Anbieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
§ 4 Versand
Ist ein Versand erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Anbieters auf Rechnung und gegenüber Kunden auf Gefahr des Kunden. Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter berechtigt, den Transportunternehmer sowie die Art des Transportmittels frei zu wählen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden oder sonstige versicherbare Risiken zu versichern. Eine Versicherung erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung des Anbieters auf Wunsch des Kunden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
§ 5 Abnahme
Bedarf es einer Abnahme durch den Kunden, ist der Kunde zu dieser verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der Kunde die Abnahme gleichwohl, so gilt die Abnahme als erfolgt. Gegenüber Kunden gilt die Leistung des Anbieters mit erfolgreichem Ablauf des Probebetriebes/mit Ingebrauchnahme als abgenommen, ohne dass es einer Erklärung des Kunden bedarf. Diese automatische Abnahme kann der Kunde nur durch rechtzeitige und schriftliche Mitteilung abnahmeverhindernder Fehler verhindern.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Anbieters nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise des Anbieters ab Sitz des Anbieters, zuzüglich Verpackung und Versand. Die Rechnungserstellung erfolgt bei der Lieferung von Waren mit Auslieferung. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar bei Lieferung ohne Abzug. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters durch den Kunden aus dem Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist der Anbieter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Aufrechnungsrechte und die Zurückbehaltung von Zahlungen stehen dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Verbrauchern gegenüber besteht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich konnexer Gegenforderungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt den Anbieter bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen. Er wird insbesondere dem Anbieter die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Vor dem Austausch von Teilen oder Geräten durch den Anbieter wird der Kunde auf Anforderung Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen. Gleiches gilt für Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen, die notwendige Arbeiten behindern.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung bzw. gegenüber Kunden bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender und
zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent, mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte im Rahmen
seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern; er tritt dem Anbieter
bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen gegen den Erwerber ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der
Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie
z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust
und Zerstörung. Im Übrigen darf der Kunde über unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder
belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen.
(3) Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die nach vorstehendem Absatz 2
abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Sie darf diese
Einzugsermächtigung nur dann widerrufen, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist er verpflichtet, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben zu machen, notwendige Unterlagen auszuhändigen und
seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
§ 9 Gewährleistung, Mängelansprüche und Rücktritt
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, sofern dieser Kaufmann ist, setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Ankunft zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein offensichtlicher Mangel, hat der Kunde dem Anbieter diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind binnen 7 Werktagen nach deren Entdeckung, oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei ordnungsgemäßer Verwendung erkennbar war, schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Anbieter nach ihrer Wahl zur Nachbesserung in Form der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Werden Betriebs‐ oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfallen Rechte des Kunden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern usw. verursacht wurden, unterliegen nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Die Haftung des Anbieters für Mängel entfällt ferner, wenn der Kunde eine gelieferte Sache ohne Zustimmung des Anbieters ändert oder durch Dritte ändern lässt und dem Anbieter die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat grundsätzlich durch entsprechende Änderungen verursachte Mehrkosten der Nacherfüllung selbst zu tragen. Erfolgt auf individuelle Vereinbarung im Einzelfall eine Lieferung gebrauchter Sachen durch den Anbieter, gilt sämtliche Gewährleistung für Sachmängel als ausgeschlossen. Auf Verlangen des Anbieters ist der beanstandete Liefergegenstand an sie zurückzusenden. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
§ 10 Verjährung
(1) Gegenüber Kunden verjähren vertraglicher Ansprüche wegen Pflichtverletzungen in
einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
(2) Ausgenommen sind Mängelansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5
Jahre oder länger beträgt. Ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist in
Absatz 1 bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für sonstige Schäden wegen grob
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung; für das Recht des Kunden, sich bei
einer vom Anbieter zu vertretenden, nicht in einem Mangel des Vertragsgegenstandes bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen; für Ansprüche wegen
arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im
Sinne von § 444 oder § 639 BGB; sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß
§ 478 Abs. 2 BGB.
§ 11 Haftung
Die Haftung des Anbieters für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung; Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung richtet sich, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 11. Der Anbieter haftet dem Grunde nach für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, und für jede Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind dabei insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung bzw. Lieferung des vertragsgemäßen Gegenstandes, sowie Beratungs‐, Schutz‐ und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder dessen Personal oder Eigentum bezwecken. Der Höhe nach ist die Ersatzpflicht gegenüber Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit für Sach‐ und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellte sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Gleiches gilt für eine Verletzung der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie im Falle einer Garantieübernahme. Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte nicht zu dem von ihr vertraglich geschuldeten und schriftlich fixierten Vertragsinhalt gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Sorge und Verantwortung für eine zureichende Datensicherung zu tragen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen eines verlustigen oder beschädigten Datenbestandes obliegt dem Kunden. Die Kosten für eine etwaige Wiederherstellung des Datenbestandes durch den Anbieter – sofern eine solche möglich ist – hat der Kunde zu tragen. Für die Wiederbeschaffung haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 12 Gewerbliche Schutzrechte
Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter geltend gemacht werden. In dem Fall, dass der Verkaufsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird dem Anbieter nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Gegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter geltend gemacht werden, der Vertragsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis entsprechend zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Rechtsverletzungen durch vom Anbieter verkaufte Produkte anderer Hersteller wird der Anbieter nach ihrer Wahl Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen den Anbieter bestehen gegenüber Kunden in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde zu gewährleisten, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für den Fall, dass der Kunde hiergegen schuldhaft verstößt, stellt er den Anbieter von allen Forderungen frei, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
§ 13 Ausfuhrbestimmungen
Soweit nicht anders vermerkt, liefert der Anbieter Waren grundsätzlich unter der Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland. Beabsichtigt der Kunde beim Anbieter bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbstständig einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist das Amtsgericht Hannover.
§ 15 Schlussbestimmungen
Auf sämtliche Vertrags‐ und Rechtsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sind oder werden einzelne Bedingungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden elektronisch verarbeitet.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier auch zum Download als PDF.